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Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)

Das offizielle DRV-Verfahren zur Klärung — ob Selbstständigkeit oder Arbeitsverhältnis vorliegt.

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ermöglicht es, verbindlich klären zu lassen, ob eine selbstständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Wer kann beantragen? - Der Auftragnehmer (Freelancer) - Der Auftraggeber - Beide gemeinsam

Ablauf: 1. Antrag bei der DRV Bund (Clearingstelle) 2. Fragebogen zu den Umständen der Tätigkeit 3. Prüfung und Anhörung beider Seiten 4. Bescheid über den Status

Vorteile: - Rechtssicherheit für beide Seiten - Schutz vor rückwirkender Nachforderung (ab Antragsdatum) - Möglichkeit, die Zusammenarbeit vor der Prüfung anzupassen

Nachteile: - Dauer: 6-12 Monate - Ergebnis ist bindend — auch wenn negativ - Kann Betriebsprüfung auslösen

Seit 2022: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei bestimmten Konstellationen (z.B. GmbH-Geschäftsführer).

Rechtsgrundlagen

  • § 7a SGB IV — Statusfeststellungsverfahren

Beispiele

Freelancer und Kunde beantragen gemeinsam → DRV prüft und gibt Bescheid "selbstständig" → Rechtssicherheit

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.