Folgen der Scheinselbstständigkeit

Die Konsequenzen bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit sind gravierend — für Auftraggeber und Freelancer. Hier ein Überblick über die finanziellen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Folgen.

Rechenbeispiel: Was wird fällig?

Stundensatz Freelancer€100/h
Monatliches Honorar (160h)€16.000
SV-Beiträge (~40% AG+AN)€6.400/Monat
Nachzahlung 4 Jahre€307.200
+ Säumniszuschläge (~1%/Monat)+ €50.000–100.000

Vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Nachzahlung hängt von der Beitragsbemessungsgrenze und individuellen Faktoren ab.

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Bei Feststellung von Scheinselbstständigkeit müssen alle Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) nachgezahlt werden — für bis zu 4 Jahre rückwirkend.

  • Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil — zusammen ca. 40% des Honorars
  • Bei Vorsatz bis zu 30 Jahre rückwirkend
  • Säumniszuschläge: 1% pro angefangenem Monat
  • Beispiel: Bei €100/h und 160h/Monat über 4 Jahre = ca. €300.000 Nachzahlung

Strafrechtliche Konsequenzen — § 266a StGB

Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist nach § 266a StGB strafbar. Der Auftraggeber kann strafrechtlich belangt werden.

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe
  • In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre
  • Betrifft primär den Auftraggeber / die Geschäftsführung
  • Aber auch der Freelancer kann als Teilnehmer haften

Steuernachzahlungen

Wird ein Arbeitsverhältnis festgestellt, fallen rückwirkend Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Bereits gezahlte Umsatzsteuer muss korrigiert werden.

  • Lohnsteuer-Nachforderung beim Auftraggeber
  • Umsatzsteuer-Korrektur: Der Freelancer hat USt berechnet, die bei einem Arbeitsverhältnis nicht anfällt
  • Einkommensteuer des Freelancers muss ggf. korrigiert werden

Arbeitsrechtliche Folgen

Bei Feststellung eines Arbeitsverhältnisses gelten rückwirkend alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.

  • Kündigungsschutz nach KSchG (nach 6 Monaten)
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub (nachträglich)
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Ggf. Anspruch auf Betriebsrente, Sonderzahlungen
  • Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehindertenrecht

Reputationsschäden

Für Auftraggeber kann eine Scheinselbstständigkeits-Feststellung erhebliche Reputationsschäden verursachen — besonders bei börsennotierten Unternehmen.

  • Negative Presse und Berichterstattung
  • Vertrauensverlust bei Investoren und Kunden
  • Erschwerter Zugang zu Freelancer-Talent
  • Interne Verunsicherung bei bestehenden Freelancer-Engagements

Bußgelder und Verwaltungskosten

Neben den Nachzahlungen fallen Bußgelder und erhebliche Verwaltungskosten an.

  • Bußgeld bis zu €50.000 bei Verletzung der Meldepflicht
  • Kosten für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Verwaltungsaufwand für Nachkorrekturen
  • Ggf. Kosten für Betriebsprüfungs-Begleitung

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Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.