DRV-Betriebsprüfung
Wie die DRV Scheinselbstständigkeit prüft — und was KIRA ab 2026 ändert.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft Unternehmen regelmäßig auf Scheinselbstständigkeit — im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV.
Ablauf einer Betriebsprüfung: 1. Ankündigung (4 Wochen vorher) 2. Prüfung der Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Arbeitsabläufe) 3. Interviews mit Beteiligten 4. Bescheid: Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nicht 5. Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 4 Jahre rückwirkend, bei Vorsatz 30 Jahre)
KIRA (ab 2026): Die DRV rollt die KI-gestützte Risiko-Analyse (KIRA) aus. Diese analysiert automatisiert: - Vertragsmuster und -klauseln - Rechnungsstrukturen - Branchenspezifische Risikoprofile - Auffällige Freelancer-Konstellationen
Konsequenzen bei Feststellung: - Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge (AG + AN-Anteil) - Säumniszuschläge (1% pro Monat) - Strafrechtliche Konsequenzen möglich (§ 266a StGB — Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen)
Rechtsgrundlagen
- § 28p SGB IV — Betriebsprüfung
- § 7a SGB IV — Statusfeststellungsverfahren
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.