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Eigene Betriebsmittel

Wer keine eigenen Betriebsmittel einsetzt, zeigt kein unternehmerisches Risiko.

Der Einsatz eigener Betriebsmittel (Laptop, Software, Büro, Fachliteratur) zeigt, dass der Freelancer in seine Selbstständigkeit investiert. Fehlen eigene Betriebsmittel, spricht dies gegen Selbstständigkeit.

Eigene Betriebsmittel umfassen: - Hardware (Laptop, Monitor, Smartphone) - Software-Lizenzen (IDE, Design-Tools, Projektmanagement) - Büroräume (eigenes Büro, Co-Working) - Fachliteratur und Fortbildungen - Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz)

Indikatoren für Scheinselbstständigkeit

  • Keine eigene Hardware
  • Keine eigenen Software-Lizenzen
  • Kein eigenes Büro

Indikatoren für echte Selbstständigkeit

  • Umfangreiche eigene Ausstattung
  • Eigenes Büro oder Co-Working-Space
  • Investitionen in Fortbildung

Rechtsgrundlagen

  • BSG, 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R

Beispiele

Freelancer bekommt Laptop, alle Lizenzen und Büro gestellt → kein unternehmerisches Risiko

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.