Arbeitsort und Anwesenheitspflicht
Pflicht zur Arbeit in den Räumen des Auftraggebers — ohne sachlichen Grund ein starker Indikator.
Örtliche Weisungsgebundenheit besteht, wenn der Auftraggeber vorschreibt, wo die Arbeit erbracht werden muss. Besonders kritisch: Anwesenheitspflicht in den Büros des Kunden ohne sachlichen Grund.
Sachlicher Grund: Zugang zu spezieller Hardware, Sicherheitsanforderungen (z.B. Rechenzentrum), Kundenkontakt — diese Gründe legitimieren Vor-Ort-Pflicht.
Kein sachlicher Grund: Der Freelancer könnte die gleiche Arbeit von überall erledigen, muss aber trotzdem ins Büro kommen → starker Indikator.
Indikatoren für Scheinselbstständigkeit
- ⚠Tägliche Anwesenheitspflicht
- ⚠Fester Arbeitsplatz beim Kunden
- ⚠Zutrittskarte/Badge wie Angestellte
Indikatoren für echte Selbstständigkeit
- ✓Remote-Arbeit möglich
- ✓Eigenes Büro oder Home Office
- ✓Nur gelegentliche Vor-Ort-Termine
Rechtsgrundlagen
- BSG, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R
Beispiele
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.