Arbeitsmethode und fachliche Weisungen
Der Auftraggeber gibt detaillierte Anweisungen zu Arbeitsmethoden und Prozessen.
Fachliche Weisungsgebundenheit bedeutet: Der Auftraggeber bestimmt nicht nur was (das Ergebnis), sondern auch wie gearbeitet wird.
Zulässig: Ergebnisvorgaben, Qualitätsstandards, Schnittstellen-Spezifikationen — das sind normale Vertragsbestandteile.
Problematisch: Detaillierte Prozessvorgaben, vorgeschriebene Tools/Frameworks ohne sachlichen Grund, Coding-Guidelines die über normale Standards hinausgehen, verpflichtende Nutzung interner Projektmanagement-Tools.
In der IT besonders relevant: Scrum/Agile-Vorgaben, Code-Reviews durch interne Leads, verpflichtende Tool-Nutzung (Jira, Confluence, internes Git).
Indikatoren für Scheinselbstständigkeit
- ⚠Detaillierte Arbeitsanweisungen
- ⚠Vorgeschriebene Methoden und Tools
- ⚠Code-Reviews durch interne Vorgesetzte
- ⚠Pflicht-Nutzung interner Systeme
Indikatoren für echte Selbstständigkeit
- ✓Nur Ergebnisvorgaben
- ✓Freie Methodenwahl
- ✓Eigene Tools und Prozesse
Rechtsgrundlagen
- BSG, 14.03.2018, B 12 KR 12/17 R
Beispiele
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Ersteinschätzung und Risiko-Awareness. Sie ersetzen weder eine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) noch die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei konkretem Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sollten Sie professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.